Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Granzin, und seiner Kolleginnen und Kollegen liegt im Bereich der Verteidigung in Strafsachen, Verkehrsstrafsachen, Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen.  Gerade strafrechtliche Verfahren bedeuten für die Betroffenen in der Regel eine große Belastung. Aufgrund der häufig existentiellen Folgen für die Betroffenen ist gerade im Bereich des Strafrechts großes persönliches Engagement des Strafverteidigers gefragt. Genau diesen 100%igen Einsatz bieten wir Ihnen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, im Falle einer Konfrontation mit Polizei und Staatsanwaltschaft möglichst frühzeitig Kontakt zu uns aufzunehmen, um zu verhindern, dass Fehler gemacht werden, die später häufig kaum noch zu korrigieren sind. Beschuldigte haben von Anfang an das Recht, sich eines anwaltlichen Beistandes zu bedienen.

Rufen Sie an unter 040 – 524 743 – 80 oder kommen Sie direkt in unsere Kanzlei in Bremen . In dringenden Fällen und wenn es Ihre Situation nicht anders zuläßt, kommen wir natürlich auch zu Ihnen.

Beweislast

Der Ausgang eines gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens hängt maßgeblich davon ab, ob Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht Ihnen die vorgeworfene Tat beweisen können. Ihr Anwalt wird hingegen versuchen, die vorgebrachten Beweise zu erschüttern, Zeugenaussagen kritisch zu hinterfragen und vorgetragene Unwahrheiten aufzudecken.

Nach dem alten Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist es ausreichend, wenn es dem Anwalt gelingt, in Ansehung der von der Staatsanwaltschaft einerseits und Verteidigung andererseits vorgetragener Beweismittel bei Gericht zumindest gewisse „Restzweifel“ von der Schuld des Mandanten zu wecken, aufgrund derer das Gericht sodann das Verfahren einstellen oder auf einen Freispruch erkennen wird.

Welche Beweise zur Verteidigung vorgebracht oder aber ggf. auch besser verschwiegen werden sollten, weil sie sich letzlich evtl. auch nachteilig für Sie auswirken könnten, sollten Sie unbedingt rechtzeitig mit Ihrem gewählten Verteidiger erörtern. Rechtzeitig heißt in diesem Zusammenhang insbesondere, daß Sie nicht ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Verteidiger Angaben zu Zeugen, Dokumenten, oder ähnlichem gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht machen sollten.

Alle Beweismittel gehören daher zuerst in die Hand des Anwaltes!

Wichtig bei Verkehrsstrafverfahren!

Für jeden Autofahrer ist bei den heutigen Verkehrsverhältnissen die Gefahr groß, irgendwann einmal Gegenstand eines Verkehrsstrafverfahrens zu werden. Unabhängig davon, ob man Ihnen etwa Unfallflucht, Fahrerflucht, Nötigung im Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer, Drogen am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung oder gar fahrlässige Tötung vorwirft, können die Folgen für Sie ein langjähriges Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Bußgeld und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafe sein. Zudem drohen Ihnen erhebliche Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister und Maßnahmen der Verkehrsbehörde (z.B. MPU, im Volksmund „Idiotentest“ genannt). Neben der direkten Strafe, muß der Betroffene neben dem Verlust des Führerscheines nicht selten beruflich nachteilige Folgen mit existentiellen Konsequenzen fürchten.

Angesichts dieser einschneidenden Folgen für Sie als Verkehrsteilnehmer sind die hohen Anforderungen an eine erfolgreiche Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren nur von einem verkehrsstrafrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt erfüllbar. Dr. Granzin bringt als Fachanwalt für Strafrecht nicht nur die notwendige Qualifikation und Erfahrung mit, die zugrundeliegende Strafsache zu einem möglichst „glimpflichen“ Ende zu führen. Aufgrund seiner zusätzlich erworbenen Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht behält er auch die beruflichen Konsequenzen eines Verkehrsstraf- oder Bußgeldverfahrens im Auge.

Dr. Granzin Rechtsanwälte – Bremen

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Tel: 040 – 524 743 – 80
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